Schreiben von Kardinal Müller an Mgr. Fellay vom 6. Juni 2017
Am 26. Juni 2017 erhielt Bischof Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X., einen Brief von Kardinal Gerhard Ludwig Müller, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, mit Datum vom 6. Juni, in dem der deutsche Prälat mit Zustimmung von Papst Franziskus die Bedingungen für eine Lehrbekenntniserklärung als Voraussetzung für jede kanonische Anerkennung der Bruderschaft darlegte.
Exzellenz,
wie Sie wissen, hat Papst Franziskus mehrmals sein Wohlwollen gegenüber Ihrer Priesterbruderschaft gezeigt, indem er insbesondere allen Priestern, die Mitglieder sind, die Vollmacht gewährt hat, den Gläubigen gültig die Beichte abzunehmen, und indem er den Ortsordinarien erlaubt hat, die Erlaubnis für die Feier der Ehen der Gläubigen zu erteilen, die der pastoralen Tätigkeit Ihrer Bruderschaft folgen. Andererseits wird die Diskussion über die Fragen fortgesetzt, die mit der vollen Wiederherstellung der Gemeinschaft Ihrer Bruderschaft mit der katholischen Kirche zusammenhängen.
In diesem Zusammenhang habe ich es mit der Zustimmung des Obersten Hirten für notwendig erachtet, der Ordentlichen Sitzung unserer Kongregation, die am 10. Mai letzten Jahres stattfand, den Text der lehrmäßigen Erklärung vorzulegen, der Ihnen während des Treffens vom 13. Juni 2016 übermittelt wurde, als notwendige Bedingung für die volle Wiederherstellung der Gemeinschaft. Hier sind in diesem Zusammenhang die einstimmigen Entscheidungen aller Mitglieder unseres Dikasteriums:
- Es ist notwendig, von den Mitgliedern der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Zustimmung zur neuen Formel der Professio fidei aus dem Jahr 1988 zu verlangen. Folglich reicht es nicht mehr aus, von ihnen das Ablegen der Professio fidei von 1962 zu verlangen.
- Der neue Text der lehrmäßigen Erklärung muss einen Absatz enthalten, in dem die Unterzeichner explizit ihre Akzeptanz der Lehren des II. Vatikanischen Konzils und der nachkonziliaren Periode erklären, indem sie den genannten lehrmäßigen Aussagen den Grad der Zustimmung gewähren, der ihnen zukommt.
- Die Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Pius X. müssen nicht nur die Gültigkeit, sondern auch die Legitimität des Ritus der heiligen Messe und der Sakramente anerkennen, gemäß den liturgischen Büchern, die nach dem II. Vatikanischen Konzil promulgiert wurden.
Während der Audienz, die dem Kardinalpräfekten am 20. Mai 2017 gewährt wurde, hat der Oberste Hirte diese Entscheidungen genehmigt.
Indem ich sie Ihnen mitteile, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sie den Mitgliedern der Priesterbruderschaft St. Pius X. bekannt machen würden.
Indem ich Sie meiner Gebete für Ihre delikate Mission versichere, bitte ich Sie, den Ausdruck meiner ergebenen Gefühle im Herrn entgegenzunehmen.
Gerhard Card. Müller, Präfekt
(Quelle: Generalhaus – FSSPX.Aktuell)
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